ABFAHRTSKONTROLLEN
Sicher in den Straßenverkehr mit unseren Abfahrtskontrollen
§23 StVO besagt:
Wer ein Fahrzeug führt, hat [...] dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.