ADR Auffrischungsschulung
ADR
ADR-Bescheinigungen haben eine Gültigkeit von 5 Jahren und können vor Ablauf durch Absolvierung einer Auffrischungsschulung um weitere 5 Jahre verlängert werden. Mit der Fortbildung beginnen können Berufskraftfahrer/-innen bis zu zwölf Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung. Durch die Auffrischungsschulung werden alle vorhandenen Klassen verlängert. Maßgeblich für die Verlängerung ist das Ablaufdatum der aktuellen Genehmigung.
Inhalte
- Allgemeine Vorschriften und Gefahreigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Umschließungen und Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten sowie Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
- Schriftliche Prüfung bei der IHK
Dauer
2 Tage